
14 tägig Dienstag
Manfred Benno Genditzki
Justizopfer
Er wurde am 12. Mai 2010 wegen vermeintlicher Ermordung der 87-jährigen Rentnerin Lieselotte Kortüm aus Rottach-Egern zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nachdem dieses Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden war, wurde er abermals am 17. Januar 2012 zur selben Strafe verurteilt. Die Revision gegen das zweite Urteil blieb erfolglos.
Manfred Genditzki ist in zweiter Ehe mit einer Ukrainerin verheiratet und Vater von drei Kindern. Er war Hausmeister in der Wohnanlage, in der Lieselotte Kortüm wohnte, und erledigte für sie Dinge des täglichen Lebens wie Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten und Wäschewaschen. Nachdem Genditzki sie am 28. Oktober 2008 von einem Klinikaufenthalt nach Hause gefahren hatte – bei dieser Gelegenheit hatte sie sich an einer nicht genau lokalisierbaren Stelle im Fahrzeug den Kopf gestoßen –, verabschiedete er sich nach eigenen Angaben dort gegen 15 Uhr von ihr, weil er seine kranke Mutter besuchen wollte.
Zuvor rief er den Pflegedienst an, um die Rückkehr von Lieselotte Kortüm aus dem Krankenhaus zu melden. Wie jeden Tag betrat um 18:30 Uhr eine Pflegekraft die Wohnung; sie fand Lieselotte Kortüm voll bekleidet tot in der Badewanne.
Bei der Obduktion der Leiche fand man Hämatome am Hinterkopf mit Einblutungen unter unverletzter Kopfhaut, was nicht ungewöhnlich ist, da die Verstorbene gerinnungshemmende Medikamente nahm.
Als Todesursache wurde Ertrinken nach einem unglücklichen Sturz in die Badewanne angenommen. Die Leiche wurde am Tag darauf eingeäschert.
Die Staatsanwaltschaft formulierte, Genditzki habe "sich über Jahre hinweg das Vertrauen des späteren Tatopfers" erschlichen. Er habe die alte Dame getötet, um zu vertuschen, dass er während ihres Klinikaufenthaltes in ihrer Wohnung Geld unterschlagen habe, was ihm ermöglicht habe, an dem Tag, als Lieselotte Kortüm ins Krankenhaus kam, einem Bekannten eine Schuld von 8000 Euro zurückzuzahlen.
Bereits 2011 bestätigten zwei rechtsmedizinische Gutachten aus Berlin (Michael Tsokos) und Köln (Markus Rothschild) unabhängig voneinander, dass die Obduktionsbefunde sehr wohl mit einem Sturzgeschehen in Einklang gebracht werden können.
Auch für Prozessbeobachter und Medienvertreter blieben starke Zweifel an der Schuld des Verurteilten. Beobachter der Hauptverhandlung hatten fest mit einem Freispruch gerechnet.

