14 tägig Dienstag

Manfred Benno Genditzki

Justizopfer


Er wurde am 12. Mai 2010 wegen vermeintlicher Ermordung der 87-jährigen Rentnerin Lieselotte Kortüm aus Rottach-Egern zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nachdem dieses Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden war, wurde er abermals am 17. Januar 2012 zur selben Strafe verurteilt. Die Revision gegen das zweite Urteil blieb erfolglos.


Manfred Genditzki ist in zweiter Ehe mit einer Ukrainerin verheiratet und Vater von drei Kindern. Er war Hausmeister in der Wohnanlage, in der Lieselotte Kortüm wohnte, und erledigte für sie Dinge des täglichen Lebens wie Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten und Wäschewaschen. Nachdem Genditzki sie am 28. Oktober 2008 von einem Klinikaufenthalt nach Hause gefahren hatte – bei dieser Gelegenheit hatte sie sich an einer nicht genau lokalisierbaren Stelle im Fahrzeug den Kopf gestoßen –, verabschiedete er sich nach eigenen Angaben dort gegen 15 Uhr von ihr, weil er seine kranke Mutter besuchen wollte. 

Zuvor rief er den Pflegedienst an, um die Rückkehr von Lieselotte Kortüm aus dem Krankenhaus zu melden. Wie jeden Tag betrat um 18:30 Uhr eine Pflegekraft die Wohnung; sie fand Lieselotte Kortüm voll bekleidet tot in der Badewanne.

Bei der Obduktion der Leiche fand man Hämatome am Hinterkopf mit Einblutungen unter unverletzter Kopfhaut, was nicht ungewöhnlich ist, da die Verstorbene gerinnungshemmende Medikamente nahm. 

Als Todesursache wurde Ertrinken nach einem unglücklichen Sturz in die Badewanne angenommen. Die Leiche wurde am Tag darauf eingeäschert.

Die Staatsanwaltschaft formulierte, Genditzki habe "sich über Jahre hinweg das Vertrauen des späteren Tatopfers" erschlichen. Er habe die alte Dame getötet, um zu vertuschen, dass er während ihres Klinikaufenthaltes in ihrer Wohnung Geld unterschlagen habe, was ihm ermöglicht habe, an dem Tag, als Lieselotte Kortüm ins Krankenhaus kam, einem Bekannten eine Schuld von 8000 Euro zurückzuzahlen.


Bereits 2011 bestätigten zwei rechtsmedizinische Gutachten aus Berlin (Michael Tsokos) und Köln (Markus Rothschild) unabhängig voneinander, dass die Obduktionsbefunde sehr wohl mit einem Sturzgeschehen in Einklang gebracht werden können. 

Auch für Prozessbeobachter und Medienvertreter blieben starke Zweifel an der Schuld des Verurteilten. Beobachter der Hauptverhandlung hatten fest mit einem Freispruch gerechnet.

Am 11. Juni 2019 reichte Genditzkis Verteidigerin einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein, der sich auf die Berechnungen Syn Schmitts und auf eine erst in jüngster Zeit bekannt gewordene Zeugenaussage stützte, dass Lieselotte Kortüm ihre Wäsche in der Badewanne einzuweichen pflegte. 

Zudem belegte ein Arztbericht, dass Kortüm wiederholt kurzzeitige Ohnmachtsanfälle hatte, die zu Stürzen führten.

Mit Beschluss vom 12. August 2022 (AZ: 1 Ks 121 Js 158 369/19) ordnete das Landgericht München I die Wiederaufnahme des Verfahrens an und entließ Genditzki mit sofortiger Wirkung aus der im Februar 2009 begonnenen Haft. 

Neue Erkenntnisse, insbesondere aus der Thermodynamik, legten inzwischen ein anderes Bild der Vorgänge nahe. Insbesondere verschiebe eine Rekonstruktion der Temperatur des Badewassers den Todeszeitpunkt deutlich aus dem Rahmen der bisherigen Annahmen. Ergänzend habe die computergestützte biomechanische Simulation gezeigt, dass auch ein Sturzgeschehen möglich gewesen sei.

Am 26. April 2023 begann die neue Hauptverhandlung am Landgericht München I, die am 7. Juli 2023 mit einem Freispruch endete, den auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. 

Die Vorsitzende Richterin sprach in ihrer mündlichen Urteilsbegründung von einer "Kumulation von Fehlleistungen", vom "Versagen sämtlicher Kontrollmechanismen der Justiz" und stellte die Frage, "warum Manfred Genditzki damals überhaupt verurteilt wurde."

>> neue Folge Knast wieder am 10.02.