Foltermord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg


>> Im November 2006 quälten drei männliche jugendliche Strafgefangene Stundenlang einen Mithäftling, vergewaltigten ihn und töteten ihn schließlich.

Rund ein Jahr später wurden wegen des Foltermords an diesem Gefangenen in Siegburg drei Mithäftlinge zu langjähriger Haft verurteilt. Das Landgericht Bonn verhängte dabei in einem Fall die gesetzliche Höchststrafe. Knapp zwei Jahre nach dem Mord in der JVA Siegburg hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den Haupttäter auf, da die Richter diese für zu milde befanden.

Für die JVA Siegburg bedeutete der Vorfall von 2006 erhebliche Veränderungen. So wurde der Neubau einer Haftanstalt in Wuppertal-Ronsdorf für den Jugendvollzug beschlossen, welche nach ihrer Eröffnung alle Jugendlichen aus der JVA Siegburg übernahm. 

Die Tat ereignete sich in der Nacht vom 11. auf den 12. November 2006. Da die Tat an einem Wochenende und kurz nach Karnevalsbeginn geschah, waren zum Tatzeitpunkt lediglich vier Vollzugsbeamte in der gesamten JVA Siegburg im Einsatz. Die Zelle 104, in der der wegen Diebstahls zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilte Hermann H. einsaß, wurde anfangs nur von ihm und einem weiteren Gefangenen, dem 20-jährigen Ralf H., bewohnt. Kurz vor der Tat wurden jedoch Pascal I. und Danny K., zwei weitere Gefangene, in die Zelle verlegt, die ihre Zelle wegen Umbauarbeiten verlassen mussten. Außer Hermann H. saßen alle anderen in der Zelle untergebrachten Gefangenen wegen Gewaltdelikten in der JVA Siegburg ein.

Hermann H. wurde ab Samstagmorgen über Stunden hinweg von seinen Mitinsassen gefoltert. So zwangen sie ihn, Salzwasser und Urin zu trinken, sein eigenes Erbrochenes und Zahnpasta zu essen und Speichel vom Toilettenrand zu lecken. Die Täter verprügelten Hermann H. unter anderem mit einer in ein Bettlaken eingewickelten Seife und führten ihm einen Besenstiel anal ein, was schwere innere Verletzungen verursachte. Pascal I. zwang Hermann H. außerdem, ihn oral zu befriedigen. Die Ereignisse in der Zelle blieben bis zum Morgen unentdeckt, obwohl ein Wachhabender die Zelle Medienberichten zufolge noch persönlich inspizierte, nachdem andere Gefangene sich über Lärm beschwerten.

Die Täter fertigten eine Liste an, auf der sie Argumente sammelten, die für und gegen eine Ermordung von Hermann H. sprachen. Schließlich beschlossen sie, Hermann H. umzubringen. In den frühen Morgenstunden zwangen sie Hermann H., zwei Abschiedsbriefe zu verfassen. Daraufhin versuchten sie mehrmals, das Opfer mit einem aus Kabeln geknoteten Strick an der Tür der Nasszelle aufzuhängen. Dadurch sollte vermutlich ein Suizid vorgetäuscht werden, der für die Täter zu Hafterleichterungen hätte führen können. Als dies nicht gelang, brachten die Täter Hermann H. dazu, sich an einem zum Strick gebundenen Bettlaken aufzuhängen.