>> 53 Jahre unschuldig im Gefängnis?


53 Jahre lang hat Klaus Bräunig im Gefängnis gesessen, weil er in Mainz eine Kinderärztin und deren Tochter getötet haben soll. Er selbst sagte, er sei unschuldig. 

Nun ist er gestorben.

Da er mehrfach in Gärten geklettert war, um durch die Fenster junge Frauen voyeuristisch beobachten zu können, geriet er in den Verdacht, in der Nacht vom 12. zum 13. April 1970 in Mainz die 49-jährige Kinderärztin Margot Geimer und deren 17-jährige Tochter Dorothee in ihrem Einfamilienhaus erstochen zu haben.

Am 19. Juli 1972 wurde er nach einem monatelangen Indizienprozess vom Schwurgericht am Landgericht Mainz wegen Doppelmordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. 

Doch das Urteil war von Anfang an umstritten. 

Die Ermittler waren nach dem Doppelmord wochenlang nicht weiter gekommen und standen unter einem hohen Druck. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen.

Das Urteil wurde allein auf der Grundlage der drei Geständnisse gefällt, nach einer Einschätzung mittels einer Fallanalyse der Polizei, in der Annahme, dass er sich von einem Spanner zum Gewaltverbrecher entwickelt habe.

Die Tatwaffe, ein Messer, wurde nie gefunden. Es gab keinerlei Spuren eines gewaltsamen Einbruchs und keine Fingerabdrücke von ihm am Tatort. Während seiner Untersuchungshaft wurde er "beinahe pausenlos" vernommen. "Weil er nicht mehr konnte, und weil er wollte, dass die Verhöre endlich aufhören" legte er ohne Kenntnis seines Rechts auf einen Strafverteidiger ein Geständnis ab, widerrief es jedoch vier Tage später wieder.

Bei seiner erneuten Vernehmung erklärte er, er habe nur gestanden, weil er gehofft habe,"einen Arzt zu bekommen", um "davon geheilt zu werden".

Die Tat stritt er bis zu seinem Tod ab.

Die Strafe verbüßte er in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz, zuletzt in der JVA Diez. Während der langen Strafhaft beantragte er zahlreiche Wiederaufnahmeverfahren, zu denen es jedoch nie kam.

Im Februar 2024 lehnte das Landgericht Bad Kreuznach eine Wiederaufnahme des Falles mit der Begründung ab, "die neu vorgelegten Tatsachen der Verteidigerin" seien "nicht für eine geringere Strafe oder Freisprechung geeignet".

Mit Bräunigs Tod werden die Akten nicht automatisch geschlossen. Rechtlich haben auch nahe Angehörige die Möglichkeit, die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu beantragen. Ob das hier der Fall sein wird, ist noch offen.


Hören sie dazu, diesen interessanten Podcast: